Was KMU über die 4000-Euro-Förderung der Corona-Beratung wissen sollten

 Grundlagen und Anforderungen, um den Zuschuss zu erhalten

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) fördert bis zum 31. Dezember 2020 professionelle Beratungen für von Corona betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Dadurch sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Um den Zuschuss zu erhalten, dessen Höhe sowohl von den Beratungskosten als auch vom Standort abhängt, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und Bedingungen berücksichtigt werden.

Grundlagen für Unternehmen

Wer sich auf die modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows berufen und den Beratungszuschuss beanspruchen will, muss sein Unternehmen bereits gegründet haben. Wichtig ist, dass es seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und der EU-Mittelstandsdefinition entspricht. Das Unternehmen darf nicht zu den Gruppen gehören, die per se ausgeschlossen sind (zum Beispiel Buchprüfer sowie Rechtsanwälte). Nicht zuletzt muss sich die Beratung auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. KMU, die bereits im vergangenen Jahr wirtschaftliche Probleme hatten, werden über dieses Programm nicht gefördert.

Anforderungen an die Corona-Beratung

An die Beratung werden ebenfalls Anforderungen gestellt. Die wichtigste: Es müssen dafür ausgewiesene Experten konsultiert werden. Darüber hinaus werden nicht alle möglichen Leistungen gefördert. Das BMWi teilte mit, dass ausschließlich konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen bezuschusst werden. Dazu zählen allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen. Im praktischen Fall bedeutet dies, dass der Berater zuerst eine Problemanalyse vornehmen und dann mit dem Unternehmer abstimmen wird, wozu konkret dieser Hilfe benötigt. Dies kann zum Beispiel eine Beratung zur Sicherung der Liquidität sein, eine Beratung bei kaufmännischen Schwierigkeiten oder zu einer Neuaufstellung.

Wirksame Unterstützung

Auf diese Weise kann der professionelle Rat wirksam helfen, wirtschaftliche Verluste so gering wie möglich zu halten, Ausgaben zu reduzieren, die Liquidität zu sichern – und die Corona-Krise mit einer Perspektive zu überstehen. Im besten Fall hilft die Maßnahme sogar dabei, sich langfristig mit einem Wettbewerbsvorteil aufzustellen. Professionelle Beratung, die sich lohnt!

Wenn Sie also ein kleines oder mittelständisches Unternehmen führen und von Corona betroffen sind, informieren Sie sich, ob und wie Sie die modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows beanspruchen und den Beratungszuschuss erhalten können! Wir geben Ihnen als unseren Mandanten gerne weitere Informationen.

Nehmen Sie einfach Kontakt auf!