Warum Gesellschafterverrechnungskonten in einer GmbH problematisch sein können

Gesellschafterverrechnungskonten sind in vielen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gang und gäbe. Die Hilfskonten werden verwendet, um beispielsweise Auslagen, die Gesellschafter vorstrecken, und private Aufwendungen von Gesellschaftern zu buchen. Doch in der Praxis kann dies zu Problemen führen.

Denn in einer GmbH sind kein Privatkonto und kein Verrechnungskonto vorgesehen. Stattdessen gibt es Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, die getrennt voneinander erfasst werden müssen. Ist ein Gesellschafter Geschäftsführer, erhält er ein fremdübliches Gehalt und darf Geld nicht ohne Weiteres entnehmen oder einbringen.

Haftungsbegrenzung kann entfallen

Werden Buchungen über ein Gesellschafterverrechnungskonto vorgenommen, müssen Unternehmen einiges beachten. Sollen beispielsweise Forderungen und Verbindlichkeiten miteinander verrechnet werden, bedarf es einer speziellen Aufrechnungserklärung. Erhält ein geschäftsführender Gesellschafter außerhalb seines Gehaltes, von Zinsen, Miete/Pacht und Erstattungen Geld, so ist dies als Darlehen zu bewerten und bei längerem Verbleib müssen Zinsen berechnet und gezahlt werden, wie sie unter fremden Dritten üblich wären. Dies wird jedoch in vielen Fällen nicht beachtet.

Deshalb interessiert sich das Finanzamt für Gesellschafterverrechnungskonten in GmbHs. Hinter fehlenden Zinsen vermutet es verdeckte Gewinnausschüttungen. Die Folgen können teuer werden. Doch es warten noch größere Risiken. So kann etwa ein Insolvenzverwalter Entnahmen von Gesellschaftern als Entnahme der Stammeinlage einschätzen. Damit entfällt die Haftungsbegrenzung der GmbH. Soll diese wieder gelten, muss eine Neueinzahlung des Stammkapitals erfolgen und diese beim Amtsgericht angemeldet werden.

Die GmbH ist nicht immer die beste Lösung

Beim Einrichten und Führen eines Verrechnungskontos für einen geschäftsführenden Gesellschafter in einer GmbH ist also Vorsicht geboten. Es ist auf keinen Fall geeignet, um Privatentnahmen zu buchen. Zwar können sich Gesellschafter eine Dividende ausschütten lassen, aber erst nach Feststellung des Vorjahresgewinns – also relativ spät, wie im Blogbeitrag „Die GmbH – mehr als nur ein Thema der Haftung“ erläutert ist. Wenn das Geld früher benötigt wird, kann die Gründung einer GmbH & Co. KG eine bessere Alternative sein. Denn sie ermöglicht es Gesellschaftern, auch im Laufe des Jahres auf Geld zuzugreifen.

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